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Polizei in Sachsen – mehr Überwachung, mehr Rassismus?

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Die Initiative Copwatch Leipzig dokumentiert für 2025 insgesamt 78 Fälle von Polizeigewalt und polizeilichem Fehlverhalten in Sachsen. Fast die Hälfte der gemeldeten Vorfälle soll rassistisch motiviert gewesen sein. Gleichzeitig hat die sächsische Regierung ein neues Polizeigesetz beschlossen, das Überwachung und Datenauswertung deutlich ausweitet.

Die Initiative Copwatch Leipzig ist eine Anlaufstelle für Betroffene von Polizeigewalt und klärt über Diskriminierung durch die Polizei auf. Seit dem vergangenen Jahr veröffentlicht sie jährlich einen Bericht über die Polizeigewalt in Sachsen. Insgesamt 38 Meldungen wurden für 2025 gesammelt – sie stehen für 58 Betroffene und 78 Einzelfälle von Polizeigewalt und polizeilichem Fehlverhalten. 

Fälle betreffen Spektrum von Ignoranz und Gewalt

Etwa die Hälfte der gemeldeten Vorfälle sind der Initiative zufolge rassistisch motiviert gewesen. Vor allem übergriffiges oder auch ignorantes Verhalten von Polizeibeamt:innen wurde an Copwatch gemeldet. „Verallgemeinernd kann man polizeiliches Fehlverhalten in Formen des Übergriffs und des Verschwindens unterteilen, im Bericht sprechen wir von einem Spektrum zwischen Ignoranz und Gewaltexzess“, erklärt Marin Jung* von Copwatch: „Es gibt ein Problem der polizeilichen Verweigerung: Menschen wurde das Stellen von Anzeigen verwehrt, Notrufe wurden nicht bearbeitet. An wen sollen sich diese Menschen dann wenden?“

Solche Fälle werden in dem Bericht deutlich: Einmal wurde die hilfesuchende Person am Telefon durch die Polizeibeamtin selbst rassistisch beleidigt. In einem anderen Fall reagierte die Polizei nicht auf den Notruf einer Person, deren Erstsprache hörbar nicht Deutsch war. Als die andere Konfliktpartei etwas später den Notruf wählte, reagierte die Polizei sofort und traf vor Ort ein.

In der öffentlichen Debatte ist Polizeigewalt oft erst im Kontext von Demonstrationen ein Thema. Ein prominentes Beispiel ist der Polizeieinsatz im Rahmen der Proteste gegen den AfD-Bundesparteitag in Riesa. Dem Leipziger Linken-Abgeordneten Nam Duy Nguyễn soll dort von einem Polizisten ins Gesicht geschlagen worden sein. Obwohl der Vorfall auf einem Video festgehalten wurde, stellte die Staatsanwaltschaft Dresden die Ermittlungen gegen den Polizeibeamten ein. Es habe keinen hinreichenden Beweis gegeben, dass der Beamte den Abgeordneten absichtlich geschlagen hat. 

Ein weiteres Beispiel ist der Polizeieinsatz nach einer pro-palästinensischen Demonstration in Leipzig im Mai 2025. Nach Angaben von Copwatch seien damals über 100 Personen stundenlang in einer Straßenbahn eingesperrt und mit Pfefferspray und Schlägen angegriffen worden. „Bewusstlose Personen konnten nicht aus der Bahn gebracht werden. Einige mussten später ins Krankenhaus“, hieß es in dem Bericht. Die Polizei Leipzig sieht das anders: Sie habe körperliche Gewalt und Pfefferspray zur Abwehr einsetzen müssen.

Änderungen am Polizeigesetz

Kern der Diskussion ist immer wieder, wie viele Befugnisse die Polizei hat und welche Einsätze rechtmäßig sind. Diese Befugnisse werden nun mit dem neuen Polizeigesetz erweitert. Der Fokus liegt auf stärkerer Prävention und digitaler Überwachung. 

Konkret heißt das: Videoüberwachung darf künftig automatisiert ausgewertet werden, etwa zur Erkennung von Waffen oder auffälligen Bewegungsmustern. Bei schweren Straftaten ist auch Gesichtserkennung in Echtzeit möglich. Außerdem darf die Polizei große Datenbestände zusammenführen und analysieren, Kennzeichen leichter automatisiert erfassen sowie gespeicherte Daten zum Training von KI-Systemen nutzen.

Zugleich sollen Kontroll- und Eingriffsmöglichkeiten ausgeweitet werden: Die Polizei kann dann einfacher Kontrollbereiche einrichten, strengere Aufenthalts-, Annäherungs- und Kontaktverbote verhängen – insbesondere bei häuslicher Gewalt, Stalking oder gegen Gefährder. Neu sind außerdem Befugnisse gegen Drohnen, erweiterte Möglichkeiten zur öffentlichen Fahndung und die präzisere Ortung von Notrufen.

Die Gesetzesanpassungen wurden bereits 2024 vom Landesverfassungsschutz abgelehnt, da ein Großteil von ihnen verfassungswidrig war: Grenzen der Polizeiarbeit wurden nicht klar definiert und Befugnisse waren schlicht zu weit gefasst. 

Chaos Computer Club kritisiert Polizeigesetz

Kritik gibt es auch am Einsatz von automatisierten Datenanalysen, biometrischen Abgleichen öffentlich zugänglicher Daten sowie der Anwendung Künstlicher Intelligenz. „Anonymität im öffentlichen Raum wäre damit Geschichte und alle stünden ständig unter Verdacht und Beobachtung“, sagt Marin Jung von Copwatch Leipzig. 

Der Chaos Computer Club (CCC) Dresden bezeichnete das Gesetz als „Blaupause für den Überwachungsstaat“ und sieht darin einen Angriff auf die Demokratie. 

Die sächsische Regierung versuche so, klassische Mittel der Strafverfolgung auf Landesebene einzuführen und verschiebe damit die rechtliche Grenze der behördlichen Befugnisse. Denn eigentlich sei Gefahrenabwehr (vor einer Tat) eine Aufgabe des Landes, Strafverfolgung richte sich hingegen nach der bundesweiten Strafprozessordnung. Sachsen führe so Maßnahmen in sein Landespolizeigesetz ein, die eigentlich typische Instrumente der Strafverfolgung sind – etwa sehr weitgehende Überwachung, Datenauswertung oder heimliche Ermittlungen – obwohl dafür eigentlich die bundesrechtlichen Regeln gelten müssten.

Mit der sogenannten „quellengestützten Telekommunikationsüberwachung“ sollen aufgrund statistischer Prognosen Straftaten vorhergesagt, automatisiert eingeordnet und potentielle Täter:innen verfolgt werden.

Prognose von Straftaten – mit verzerrten Daten?

Diese datengestützte Prognose von Straftaten nennt sich „Predictive Policing“. Das Ziel davon ist, Straftaten zu verhindern, bevor sie passieren. Dafür braucht man vor allem eins: Jede Menge Trainingsdaten. „Solche Systeme funktionieren in der Regel nur, wenn sie an möglichst viele Sensoren und Datenbanken angeschlossen sind“, erklärt der CCC. „Es braucht also mehr Kameraüberwachung im öffentlichen Raum mit anschließender Vorratsdatenspeicherung.“ 

Nach Ansicht des CCC würde eine solche automatisierte Datensammlung nicht nur die Unschuldsvermutung untergraben, sondern  auch auf verzerrten und unvollständigen Daten basieren. „Sie verdächtigen und vorverurteilen grundsätzlich jeden Menschen. Solche Systeme sind im Kern antidemokratisch und werden auch deshalb von autoritären Kräften begrüßt.“

Sie verdächtigen und vorverurteilen grundsätzlich jeden Menschen. Solche Systeme sind im Kern antidemokratisch und werden auch deshalb von autoritären Kräften begrüßt.

Chaos Computer Club Dresden

CDU und CSU setzen sich seit Jahren dafür ein, die umstrittene Polizei-Software des US-Konzerns Palantir bundesweit einzusetzen. Damit wären deutsche Polizeibehörden flächendeckend von einem US-Unternehmen abhängig, das enge Verbindungen zu US-Geheimdiensten unterhält. Zudem unterstützt Palantir-Gründer Peter Thiel offen die Trump-Regierung und liefert mit seiner Software Daten für die Abschiebebehörde ICE. Bei dem neuen Polizeigesetz verzichtete die Staatsregierung nun darauf, Palantir anzuwenden.

Nach Angaben der Bundeszentrale für politische Bildung kann „Predictive Policing“ wie ein Verstärker für bestehende Vorurteile und Diskriminierung wirken. Wenn die Polizei bestimmte Viertel häufiger kontrolliert, entdeckt sie dort auch mehr Straftaten. Diese höheren Fallzahlen fließen anschließend in Prognosen und Einsatzplanung ein, wodurch genau diese Viertel erneut stärker überwacht werden. So entsteht ein Kreislauf: Vor allem ärmere Viertel gelten immer stärker als kriminell, während Straftaten in wohlhabenden Gegenden seltener sichtbar werden, weil dort weniger kontrolliert wird. 

Die Polizei sieht „Predictive Policing“ als Unterstützungstool für ihre Arbeit und die Einsatzplanung. Unabhängige, fundierte wissenschaftliche Studien zum Einsatz und zum Erfolg der Strategie stehen aber noch aus.

Racial Profiling ist strukturell verankert

Ein weiteres Problem: „Racial Profiling“ spiegelt sich in den Daten wieder. Denn die Polizei kontrolliert Menschen, die ausländisch aussehen, doppelt so oft wie weiße Personen. Das zeigt auch eine Studie der Antidiskriminierungsstelle: Dunkelhäutige Menschen, Sinti und Roma, Muslim:innen sowie arme oder wohnungslose Menschen würden häufiger kontrolliert und eher als verdächtig angesehen. Männer und insbesondere trans-, inter- und nichtbinäre Personen erleben zudem häufiger diskriminierende Polizeikontakte und Gewalt. Die Studie kommt zu dem Ergebnis, dass Diskriminierung in der Polizei kein Randphänomen einzelner Beamt:innen ist, sondern häufig strukturell und institutionell verankert ist. 

Das bestätigt auch eine Studie zu institutionellem Rassismus in Deutschland vom Forschungsinstitut Gesellschaftlicher Zusammenhalt:  Besonders häufig zeige sich diese Form der Diskriminierung bei Polizei und Justiz. Innerhalb der Polizei gebe es eine starke Abschottungs- und Korpskultur. Fehler oder rassistisches Verhalten würden oft nicht offen angesprochen; Betroffene und migrantische Polizist:innen berichten von alltäglichem Rassismus auch innerhalb der Behörde. Polizist:innen seien im Durchschnitt politisch konservativer und stünden Einwanderung skeptischer gegenüber als die Gesamtbevölkerung. Laut der Studie verstärkt sich diese Haltung im Polizeidienst teilweise noch.

„Das Gefühl, von einer staatlichen Behörde immer wieder verdächtigt zu werden, kann enorme psychosoziale Destabilisierungen abseits der konkreten Kontrollen nach sich ziehen“, erklärt die Initiative Copwatch. „Von Rassismus betroffen zu sein, bedeutet auch, für das Wegwerfen von Kassenzetteln kontrolliert zu werden.“ 

Von Rassismus betroffen zu sein, bedeutet auch, für das Wegwerfen von Kassenzetteln kontrolliert zu werden.

Copwatch LE

Fehlende Konsequenzen?

Dennoch bleiben Konsequenzen für Polizist:innen häufig aus. Bei der Unabhängigen zentralen Vertrauens- und Beschwerdestelle für die Polizei können sich sowohl Bürger:innen als auch Polizeibeamt:innen melden. Sie ermöglicht Polizist:innen einen direkten Beschwerdeweg vorbei an den eigenen Vorgesetzten, besitzt Einsichtsrecht in Akten und kann beschuldigte Polizist:innen befragen. Aber: Die Stelle hat keine weiteren Ermittlungsbefugnisse und kann somit keine Konsequenzen ziehen. „Ihr bleibt bei einem Straftatverdacht nur der Verweis der Beschwerden an die Polizei selbst”, kritisiert Jung von  Copwatch. „Also wieder genau dorthin, wo sie nicht landen dürfen, wenn man unabhängige Ermittlungen haben will.“ Von insgesamt 250 Beschwerden im Jahr 2025 wurde fast die Hälfte von der Stelle als unbegründet bewertet. 

Ein ähnliches Bild zeichnet sich im Hinblick auf die Ermittlungsverfahren gegen Polizeibeamte in Sachsen. Von den 129 Verfahren, in denen gegen Polizist:innen wegen „Gewaltausübung und Aussetzung durch Polizeibedienstete“ ermittelt wurde, wurden rund 97 Prozent eingestellt. Das berichtet das sächsische Justizministerium auf Anfrage von KATAPULT Sachsen. Lediglich in zwei Fällen wurde eine Geldstrafe verhängt, in weiteren zwei Fällen wurde Anklage erhoben. Bei den Verfahren, die den Tatbestand „Zwang und Missbrauch durch Polizeibedienstete” betrafen, wurden 94 Prozent der Ermittlungen eingestellt.

Im vergangenen Jahr deckte eine Recherche von Frag den Staat auf, dass es interne Anweisungen des Justizministeriums gab, mutmaßliche Gewalt gegen Polizist:innen härter zu verfolgen als Polizeigewalt gegen Bürger:innen. Das sächsische Justizministerium wies diesen Vorwurf von sich. 

„Viele Richter:innen messen der Aussage von Polizist:innen mehr Glaubwürdigkeit zu, als den Worten von Betroffenen“, berichtet Jung von Copwatch. „Immer wieder wird berichtet, dass Polizeibeamt:innen Betroffenen ihre Aussagen absprechen und unter der Hand Informationen zugesteckt bekommen, die sie als Angeklagte gar nicht haben dürften.“ 

Dunkelziffer deutlich höher

Der Bericht von Copwatch spiegelt nur einen Bruchteil der Fälle von Polizeigewalt wieder, die Dunkelziffer wird deutlich höher geschätzt. Das liegt vor allem daran, dass viele Betroffene von Polizeigewalt keine Anzeige erstatten. „Selbst Anwält:innen und Beratungsstellen raten, bis auf Ausnahmen mit extrem günstiger Beweislage, von Anzeigen ab“, erklärt Jung. Zum einen seien Anzeigen meist aussichtslos. „Zum anderen ist mit Gegenanzeigen zu rechnen. Ein Grund findet sich immer, und die Kolleg:innen decken sich gegenseitig.“

*Name geändert

Autor:in

  • Redakteurin

    Aufgewachsen in Bayern, vor 10 Jahren zum Studieren in den wilden Osten (Chemnitz) gezogen und will Sachsen seitdem nicht mehr verlassen. Schreibt am liebsten über soziale Ungleichheit, Feminismus und Lokalpolitik.

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