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Riss im Hilfenetz: Das Aus der Zentralen Sofortaufnahme

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Inhaltswarnung: In diesem Artikel geht es um häusliche Gewalt. Die Inhalte können psychisch belastend und potenziell retraumatisierend sein. Wenn du selbst davon betroffen bist oder sein könntest, findest du am Ende des Artikels Informationen zu Beratungsstellen.

Wer vor häuslicher Gewalt flieht, fand bis vor kurzem in der Zentralen Sofortaufnahme in Leipzig Schutz. Doch zum 30. Juni hat das Sozialministerium die Gelder gestrichen – und lässt damit viele Frauen* im Stich.

Anmerkung: Der Artikel ist bereits in der Printausgabe im Juni erschienen. Der Redaktionsschluss war Anfang Mai, alle nachfolgenden Entwicklungen konnten in der Recherche nicht mehr berücksichtigt werden.

Victoria sitzt bei Freundinnen. „Du gehst nicht wieder zurück“, sagen sie und drücken ihr das Telefon mit der Nummer der Zentralen Sofortaufnahme in die Hand. Victoria ist nicht ihr richtiger Name, wir haben ihn zum Schutz ihrer Privatsphäre geändert. Ein Anruf, eine Mitarbeiterin stellt ihr einige Fragen. Am wichtigsten: Bist du gerade in Gefahr? Noch am selben Tag wird Victoria mit ihren beiden Kindern aufgenommen und zieht in eine der Zwei-Raum-Wohnungen. In Sicherheit.

Sechs Monate später steht genau dieser Ort vor dem Aus.

Ein Ort zum Auffangen und Orientieren

Die Zentrale Sofortaufnahme ist zusammen mit dem vierten Frauen*- und Kinderschutzhaus ein Modellprojekt des Freistaates Sachsen, das 2021 gestartet ist. Von außen ist es ein Mehrfamilienhaus, die Adresse geheim. Der Unterschied zu einem Frauenhaus: Die Frauen* und Kinder bleiben hier nur wenige Tage – und das kostenlos. In dieser Zeiten schätzen Sozialarbeiter:innen die aktuelle Bedrohungssituation ein und suchen geeignete Hilfe für Frauen* wie Victoria. Bei Hochrisikofällen, denen ein Femizid droht, wäre das ein Frauenhaus möglichst weit weg von dem Täter. Bei Verletzungen ein Klinikaufenthalt. Ida ist eine dieser Sozialarbeiter*innen. Sie nennt es ein „Auffangbecken“: für trans* Personen, für Frauen* mit vielen Kindern, mit männlichen Jugendlichen, mit Haustieren, mit aktiven Suchterkrankungen. Menschen, die in vielen Frauenhäusern nicht unterkommen können, werden in der Sofortaufnahme erst einmal aufgefangen.

Diese Arbeit kostet Geld: Für 2025 betrug die voraussichtliche Förderung für das Modellprojekt insgesamt rund 1,1 Millionen Euro, mehr als für ein reguläres Frauenhaus. Den Großteil des Projekts finanziert das Sächsische Sozialministerium, die Stadt Leipzig schießt zu. Durch den kurzfristigen Schutz der gewaltbetroffenen Frauen* und die schnelle Weitervermittlung rettet die Sofortaufnahme für diese Kosten aber auch viele Leben: Nach Angaben der Sofortaufnahme fanden 2025 etwa 98 Frauen* und 100 Kinder dort Zuflucht. Mehr als sechsmal so viele wie im viertenFrauenhaus Leipzig – dort waren es in der gleichen Zeit 20 Frauen* und neun Kinder. In Sachsen ist die Sofortaufnahme einzigartig.

Das Aus

Doch im Februar kam die Nachricht: Das Projekt wird beendet, bereits zum 30. Juni. Ida erzählt uns davon. Sie lächelt, aber ihre Stimme zittert leicht. Ende 2026 wäre die Förderung ohnehin ausgelaufen, aber es gab noch Hoffnung, dass daraus doch ein dauerhaftes Hilfsangebot werden könnte. Die ist nun fort und hinterlässt Ohnmacht, Wut und Enttäuschung. Die Sozialarbeiterin wirkt erschüttert. Ihre Sorge gilt der Zukunft der gewaltbetroffenen Frauen*.

Das vorzeitige Ende des Projektes begründet das Sächsische Sozialministerium in seinem Schreiben an die Frauen- und Kinderschutzeinrichtungen der Stadt Leipzig damit, dass dem Gewaltschutz aufgrund einer Bewirtschaftungsmaßnahme zehn Prozent weniger Ausgabemittel zur Verfügung stünden. In der späteren Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen zum Projektende wird dieser Grund jedoch nicht mehr genannt. Eine Kleine Anfrage ist ein Instrument der parlamentarischen Kontrolle. Damit können Parlamentarier:innen, wie in diesem Fall etwa die Sächsische Landtagsabgeordnete Katja Meier von Bündnis 90/Die Grünen, Fragen an die Landesregierung stellen, auf die diese dann innerhalb einer Frist antworten muss. Meier kritisiert die anders lautende Begründung: „Diese Widersprüche sind nicht nachvollziehbar und untergraben das Vertrauen in die Entscheidungsgrundlage.“

„Diese Widersprüche sind nicht nachvollziehbar und untergraben das Vertrauen in die Entscheidungsgrundlage.“

Eine Wiederaufnahme des Projektes ist laut Sächsischem Sozialministerium nicht angedacht. „In Zukunft übernimmt die neue Struktur der nach Landesrecht zuständigen Stelle diese Aufgaben für den gesamten Freistaat“, wird uns mitgeteilt. Auch in der kleinen Anfrage wird darauf verwiesen. 2027 soll es diese Stelle geben.

„Eine Art Callcenter“, erklärt eine ehemalige leitende Mitarbeiterin des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) Kreisverband Leipzig-Stadt, der das Modellprojekt trägt. Sie möchte namentlich nicht genannt werden. Ein Callcenter, „das landesweit telefonisch vermittelt und dafür sorgen soll, dass besser verteilt wird.“ Verteilt werden: von Gewalt betroffene Frauen* und Kinder.

Gewalthilfegesetz und Frauenhausplätze
  • Ab 2032 haben Frauen und Kinder laut Gewalthilfegesetz (GewHG) einen Rechtsanspruch auf kostenlosen Schutz und Beratung bei geschlechtsspezifischer und häuslicher Gewalt. Die Unterkunft in Frauenhäusern wird kostenfrei. Bis 2032 müssen gewaltbetroffene Frauen für die Unterkunft in einem Frauenhaus selbst zahlen, das sind etwa 150 bis 310 Euro pro Person und Monat. Wer Bürgergeld bezieht, kann die Kostenübernahme beim Jobcenter beantragen.
  • Deutschlandweit fehlen derzeit rund 13.000 Frauenhausplätze, davon ungefähr 230 in Sachsen. Das ergibt sich aus der Istanbul-Konvention, die Deutschland mit unterschrieben hat.
  • Am Ausbau der nötigen Strukturen beteiligt sich der Bund von 2027 bis 2036 mit insgesamt 2,6 Milliarden Euro und stockt stufenweise auf. Doch die Bundesmittel für das Jahr 2027 fallen für Sachsen geringer aus als das, was Land und Kommune bisher zusammen finanzieren.

Callcenter statt Sofortaufnahme

Wie diese neue Struktur aussehen könnte, ist in einem Dokument des Sächsischen Sozialministeriums skizziert, das uns vorliegt. Ein Beispiel: Eine gewaltbetroffene Frau* ruft im Frauenhaus an. Sie braucht dringend Schutz, hat zwei Kinder und einen Hund. Das Frauenhaus, die sogenannte „erstkontaktierte Einrichtung“, hat aber keinen freien Platz. Die Sozialarbeiterin nimmt den Fall auf, ruft dann bei der neuen Landesstelle an. Die soll einen Überblick „über die Kapazitäten und Verfügbarkeiten aller Einrichtungen und Beratungsstellen“ haben, schaut nach, sagt etwa: „In Helmstedt ist noch ein Platz frei.“ Daraufhin ruft die Sozialarbeiterin die gewaltbetroffene Frau* zurück und teilt ihr mit, wo sie Schutz suchen kann. Ob die Frau* in dieses Frauenhaus möchte, ob sie dort anruft und wie sie dorthin kommt, ist wiederum ihr überlassen.

Die nach Landesrecht zuständige Stelle wird im Zuge des Gewalthilfegesetzes geschaffen. Dadurch haben gewaltbetroffene Frauen* und ihre Kinder ab 2032 einen Rechtsanspruch auf einen kostenlosen Frauenhausplatz und können diesen einklagen. Über den Callcenter-Prozess stellt der Staat sicher, dass ein Platz angeboten wird – und dokumentiert das. Mit Risiken, warnt die ehemalige leitende Mitarbeiterin: „Möglicherweise waren das die einzigen Minuten, in denen die Frau ins Bad flüchten und telefonieren konnte. Wenn wir da wieder anrufen und da geht der Partner ran –.“ Weitere Risiken sieht auch Esther Bierbaum von der Zentralen Informationsstelle Autonomer Frauenhäuser (ZIF): Derzeit sei nicht klar, inwiefern die nach Landesrecht zuständige Stelle die Lebensumstände der gewaltbetroffenen Person berücksichtigen werde, wenn sie einen freien Frauenhausplatz für sie ermittelt. Etwa die räumliche Nähe zu Kita und Arbeitsplatz oder bei Menschen mit Behinderung die Barrierefreiheit. Zudem würden die Kosten für den Weg zum Frauenhaus vermutlich nicht übernommen – eine weitere Hürde auf der Flucht vor häuslicher Gewalt. „In der Praxis besteht die Gefahr, dass Betroffene ,verloren gehen‘“, warnt Bierbaum, „weil sie immer weiter verwiesen werden und sich niemand wirklich zuständig fühlt und die Betroffenen irgendwann aufgeben.“

In der Praxis besteht die Gefahr, dass Betroffene ,verloren gehen, weil sie immer weiter verwiesen werden und sich niemand wirklich zuständig fühlt und die Betroffenen irgendwann aufgeben.

Die Idee der Sofortaufnahme ist eine andere.

Anspruch vs. Realität der Sofortaufnahme

„Es geht darum, Femizide zu verhindern. Schnell, unkompliziert und umsonst“, erklärt Sozialarbeiterin Ida. Eingestellt wurde sie damals von der ersten Leitung der Sofortaufnahme, die bis 2023 tätig war. Sie ergänzt: „Der Auftrag war, das inklusiv zu gestalten: Wie kann das mit Suchterkrankung, wie kann das mit psychischer Erkrankung funktionieren? Denn das sind Folgeerkrankungen von häuslicher Gewalt.“ Besonders vulnerable Personen sollten einen Schutzplatz finden.

Der Anspruch, rund um die Uhr zu helfen, traf auf personelle Engpässe, Überstunden, hohen Krankenstand, bis hin zu Aufnahmestopps. 19 Mitarbeiter:innen kündigten im Laufe der Zeit aus Überlastung. Das Projekt war„organisatorisch und finanziell sehr knackig aufgestellt“, beschreibt die ehemalige leitende Mitarbeiterin. Als das DRK Leipzig-Stadt 2025 das Projekt übernahm, schichtete sie Mittel um, testete verschiedene Modelle. Die Änderungen hätten auf jeden Fall ein bisschen Ruhe reingebracht, meint Ida. 

Stabilität ist wichtig, denn die Nachfrage ist hoch: Im Jahr 2024 mussten die Sofortaufnahme und das vierte Frauenhaus zusammen 388 Frauen* und 303 Kinder abweisen. Laut Sofortaufnahme erfolgten nicht alle Abweisungen aus Kapazitätsgründen. Personen seien auch abgewiesen worden, wenn ihre Sicherheit oder die der Bewohner:innen gefährdet war, wenn eine eigenständige Alltagsführung nicht gegeben war oder wenn sie in andere Hilfsangebote vermittelt wurden. Das war, bevor das DRK Leipzig-Stadt die Trägerschaft übernahm, die Zahlen für 2025 liegen noch nicht vor.

Eine dieser Nachfragenden war Victoria. „Jede Nacht hatte ich Angst, dass er kommt“, erinnert sie sich. Wir treffen sie in einer Außenstelle des DRK. „Er kam zugedröhnt nach Hause, hat Scheiben eingehauen, wollte die Kinder mitnehmen.“ Sie rief die Polizei. „Musste ich ja.“ Ihre Hände liegen ineinander, hin und wieder streicht sie mit den Daumen über die Finger. „Würde es die Kinder nicht geben, hätte ich das viel länger mitgemacht.“

Eine Woche nach ihrer Flucht in die Sofortaufnahme zog Victoria ins vierte Frauenhaus. „Ich hab total gebangt, dass ich den Platz kriege“, erzählt sie, „Ich hab hier den Kitaplatz für meinen Sohn und der ist mir heilig, dass ich zumindest ein bisschen zur Ruhe komme.“ Zur Sofortaufnahme meint sie: „Nirgendwo sonst kommt man so schnell mit Kindern unter.“

Lücken im Gewaltschutz

Mit der Sofortaufnahme verschwinden unbürokratische, kostenlose Schutzplätze. Nach dem 30. Juni werden die Wohnungen zu regulären Frauenhausplätzen und Teil des vierten Frauenhauses, das gleich nebenan liegt. Für die Frauenhäuser Leipzig heißt es ab dann: „Mehr Nachtaufnahmen, Aufnahmen an Feiertagen und Wochenenden sowie kurzfristige Ein- und Auszüge“, schätzt eine Mitarbeiterin des ersten Autonomen Frauenhauses Leipzig. Denn: Auch Hochrisikofälle, die eigentlich einen Platz weiter weg benötigen, würden dann wieder zunächst bei ihnen aufgenommen werden. Dabei sei das Hilfesystem der Stadt schon jetzt überlastet: „Wenn kein Platz frei ist, können wir auch nicht aufnehmen. Das ist oft der Fall, bei allen Frauenhäusern in Leipzig.“

In Sachsen fehlen aktuell rund 230 Plätze, sagt Christian Hesse, Referent für Gewaltschutz beim Paritätischen Sachsen. Ob es bis 2032 genug geben wird? Seine Einschätzung: „Ich glaube nicht, dass das machbar ist.“ 

Welchen Job Ida nach dem Ende der Sofortaufnahme machen wird, weiß sie zum Zeitpunkt des Interviews noch nicht. Fest steht aber: Die Arbeit in den Räumen der ehemaligen Sofortaufnahme wird anders sein. Eine Frau* mit Suchterkrankung etwa müsste zukünftig abgewiesen werden. Was wird aus dieser Frau*? Eine Notschlafstelle für Suchterkrankte sei für sie nicht sicher, ein Leben auf der Straße auch nicht. Ab 2027 kann die nach Landesrecht zuständige Stelle in ihrer Datenbank nachsehen und einen Frauenhausplatz für Suchterkrankte anbieten – der nächste ist momentan über 400 Kilometer von Leipzig entfernt. Dass sich eine Frau* mit Suchterkrankung auf diese Reise macht: unwahrscheinlich. Auch 2027 wäre die Folge laut Ida: „Die bleibt in dieser Gewaltbeziehung. Ich schicke sie quasi in die Gewaltbeziehung zurück und die fällt durchs Hilfesystem.“

Hilfsangebote: Unterstützung bei häuslicher Gewalt

Du oder ein*e Freund*in von dir erlebt häusliche Gewalt oder du bist dir nicht sicher? 
An diese Beratungsstellen kannst du dich wenden:
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: 116 016
Anrufen ist kostenlos und rund um die Uhr möglich, auch für AngehörigeKontakt auch per Sofort-Chat oder E-Mail auf: onlineberatung.hilfetelefon.de
Hilfetelefon „Gewalt gegen Männer“: 0800 1239900

Isa Torres Prado, Hannah Schulz und Leonie Hauck studieren an der Universität Leipzig und arbeiten zum Teil als freie Journalist:innen in Sachsen. Am liebsten schreiben sie über Feminismus und die Schnittstellen von Gesellschaft und Politik.

Autor:in

  • Sachsen Tiger

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