Mit dem neuen Sekundärmigrationszentrum in Dresden setzt Sachsen auf eine strengere Umsetzung der europäischen Asylpolitik. Während die Landesregierung darin ein Signal gegen Migration sieht, kritisieren Flüchtlingsorganisationen weitreichende Einschränkungen der Bewegungsfreiheit und warnen vor den psychischen Folgen der Unterbringung.
Seit Anfang Juli gibt es in der sächsischen Landeshauptstadt ein neues Sekundärmigrationszentrum. Es befindet sich am Standort des bisherigen Landesausreisezentrums. Dort sollen künftig Personen untergebracht werden, deren Asylverfahren nicht in Deutschland bearbeitet wird und die in einen anderen zuständigen EU-Mitgliedstaat zurückgeführt werden sollen.
Das Zentrum ist Teil des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS), das im Zuge der Asylreform entstanden ist . Die Einrichtung solcher Zentren ist nach den EU-Vorgaben nicht verpflichtend. Deutschland hat sich somit entschieden, über die Unionsregeln hinauszugehen. Bislang gibt es solche Zentren in Hamburg, Brandenburg und Sachsen. Mit mehr als 400 Plätzen ist das Zentrum in Dresden das größte Sekundärmigrationszentrum Deutschlands. Neben Alleinstehenden können auch Familien aufgenommen werden.
Laut Sachsens Innenminister Armin Schuster soll mit dem Zentrum ein „Signal” gegen die Weiterwanderung innerhalb Europas gesetzt werden.
Die Reform des Gemeinsamen Europäischen Asylsystems (GEAS) soll die Asylverfahren in der EU vereinheitlichen, beschleunigen und die Verantwortung zwischen den Mitgliedstaaten gerechter verteilen. Zu den wichtigsten Neuerungen gehören verpflichtende Grenzverfahren für bestimmte Asylsuchende an den EU-Außengrenzen sowie ein Solidaritätsmechanismus, im Rahmen dessen Mitgliedstaaten entweder Schutzsuchende aufnehmen oder andere Staaten finanziell und organisatorisch unterstützen.
Kritik vom Sächsischen Flüchtlingsrat
„Wir sehen im Sekundärmigrationszentrum einen weiteren Schritt hin zu einer Abschreckungspolitik auf Kosten der Rechte von Schutzsuchenden“, sagt Serhii Svynarets vom Sächsischen Flüchtlingsrat. Die Unterbringungsbedingungen würden bewusst als migrationspolitisches Instrument eingesetzt.

Einige Bewohner:innen sollen weitreichenden Wohn- und Aufenthaltspflichten unterliegen und das Gelände grundsätzlich nur mit behördlicher Erlaubnis verlassen dürfen – selbst für alltägliche Erledigungen müssen die Asylsuchenden eine offizielle Genehmigung haben. „Eine solche Unterbringung erschwert den Zugang zu unabhängiger Beratung, gesellschaftlicher Teilhabe und einem selbstbestimmten Alltag“, sagt Svynarets.
Die Gelände der Zentren sind umzäunt und nicht öffentlich begehbar. Die Einrichtungen liegen oft abseits von Stadtzentren und öffentlicher Infrastruktur. Laut dem Sächsischen Flüchtlingsrat verfügt das Zentrum über eine einzige Ein- und Ausgangspforte. Diese wird rund um die Uhr von Sicherheitspersonal bewacht. Externe Personen dürfen die Einrichtung nur mit Erlaubnis der Landesdirektion Sachsen betreten. Unabhängige NGOs werden in der Regel nicht eingelassen. Wer abends nicht rechtzeitig zurückkehrt, riskiert neben verschärften Bewegungseinschränkungen und Fristverlängerungen im Überstellungsverfahren, für den folgenden Tag von der Verpflegung in der Mensa abgemeldet zu werden. Betroffene erhalten dann lediglich ein Lunchpaket.

Anzeigepflicht bei Abwesenheit
Nach Informationen des Sächsischen Flüchtlingsrates sind dort aktuell vier Personen untergebracht, für die die von der Landesdirektion Sachsen erlassene „Anordnung einer Anzeigepflicht“ gilt. Den Betroffenen wird auferlegt, jede beabsichtigte Abwesenheit vom Sekundärmigrationszentrum spätestens am Vortag unter genauer Angabe des Aufenthaltsortes und ihrer Erreichbarkeit gegenüber der Landesdirektion Sachsen anzuzeigen.
„Die Betroffenen schildern, dass sie diese Anzeigepflicht als erhebliche Einschränkung ihrer persönlichen Bewegungsfreiheit empfinden”, erklärt Svynarets. „Es entsteht das Gefühl, ständig überwacht zu werden und sich nicht frei bewegen zu können. Dies führt bei den Betroffenen zu erheblicher psychischer Belastung und verstärkt das Gefühl der Isolation.“
Sammelunterkünfte belasten psychische Gesundheit
Längere Aufenthalte in Sammelunterkünften können die psychische Gesundheit von Asylsuchenden deutlich belasten – das zeigt auch eine Studie aus dem Jahr 2025, deren Autor:innen vor allem fehlende Selbstbestimmung, wenig Privatsphäre, Unsicherheit und soziale Isolation als Ursachen nennen. Besonders betroffen sind Kinder, Familien und bereits traumatisierte Schutzsuchende.
Die Organisation „Ärzte der Welt” stellte 2019 fest, dass eine solche Art der Unterbringung – insbesondere das Fehlen von Privatsphäre – zu Perspektivlosigkeit, Isolationsgefühlen und depressiven Reaktionen führt.
Auch Studien aus Deutschland zeigen, dass die Wohnsituation die psychische Gesundheit von Asylsuchenden und Geflüchteten stark beeinflusst. So stehen Gemeinschaftsunterkünfte häufiger mit Depressionen, Angststörungen und posttraumatischen Belastungen in Zusammenhang. Dezentrale Wohnformen und eine höhere Zufriedenheit mit der Unterkunft wirken sich dagegen positiv aus.
