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Fall Dornau: Zwangsarbeit in Belarus ohne Folgen?

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Ein sächsischer Landtagsabgeordneter der AfD beschäftigt politisch Gefangene auf seiner Zwiebelfarm in Belarus. Trotz Medienberichten, Anschuldigungen von Betroffenen und Sanktionen der EU bleibt die deutsche Justiz untätig – und entzieht sich jeglicher Verantwortung. Ein Juristenkollektiv aus Leipzig will das nicht hinnehmen und zieht nun vor den Internationalen Strafgerichtshof.

Im September 2024 sorgt ein Medienbericht der Plattform reform.news aus Belarus für Aufregung. Ein politischer Häftling erhebt dort schwere Vorwürfe gegen den sächsischen AfD-Landtagsabgeordneten Jörg Dornau. Der Häftling gab an, im Februar 2024 für 15 Tage auf Dornaus Zwiebelfarm in Belarus gearbeitet zu haben. Er und die anderen Häftlinge hätten dort ohne Pause von 7 bis 18 Uhr arbeiten müssen – für lediglich fünf Euro am Tag. Dornau habe er mehrmals vor Ort gesehen. Laut reform.news habe Dornau eine Vereinbarung mit der Haftanstalt im Bezirk Lida. Die Arbeitsbedingungen werden von dem Häftling als „Folter“ beschrieben.

Was ist dran an den Vorwürfen? Fest steht: Dornau ist seit 2020 Anteilsinhaber des belarussischen Agrarunternehmens Zybulka Bel. Die von dem Unternehmen betriebene Zwiebelfarm umfasst eine Fläche von 1.500 Hektar. Seit 2023 ist er Geschäftsführer. 

Dornau gilt als Russlandfreund

Dornau ist gelernter Landwirtschaftsmeister. Er sitzt für die AfD im sächsischen Landtag, ist Fraktionsvorsitzender im Stadtrat von Rötha und stellvertretender Vorsitzender des AfD-Kreisverbandes Landkreis Leipzig. Innerhalb der AfD war er Mitglied der radikalen Gruppierung „Der Flügel“. Er gilt als Russlandfreund und pflegt seit Jahren enge Beziehungen nach Belarus. 

Das Land gilt als undemokratisch und autoritär, sein seit 30 Jahren amtierender Machthaber Alexander Lukaschenko als „letzter Diktator Europas“. Aufgrund von Repressionen, Menschenrechtsverletzungen und der Unterstützung des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine verhängte die EU Sanktionen gegen zahlreiche Personen und Organisationen in Belarus. 

Dornau teilte dem Sächsischen Landtag seine Geschäfte in Belarus über einen Zeitraum von drei Jahren nicht mit, obwohl er dazu nach dem Abgeordnetengesetz des Freistaats Sachsen verpflichtet gewesen wäre. Der Sächsische Landtag verhängte deshalb ein Ordnungsgeld in Höhe von 20.862 Euro. 

Schon 2022 verstieß Dornau gegen das Gesetz, indem er beim Transport von Maschinen nach Belarus Sanktionen umging und Kasachstan als Zielland angab. Nun – Anfang Februar 2026 – wurde Dornaus Immunität vom sächsischen Landtag aufgehoben. Während einer Befragung wurden zudem seine Wohn- und Geschäftsräume durchsucht.

Leipziger Anwalt erstattet Anzeige wegen Zwangsarbeit und Menschenhandel

Kurz nach der Veröffentlichung des Artikels von reform.news im September 2024 erstattete der Anwalt Ferdinand Moors Anzeige bei der Polizei Leipzig. Als Tatbestände nannte er Menschenhandel, Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft. 

Wenige Zeit später stellt ein anonymer Informant in einer MDR-Recherche sogar die systematische Verhaftung von Menschen in den Raum – mit dem Ziel, billige Arbeitskräfte für Dornau zu beschaffen. 

In Belarus werden Menschen verhaftet, die sich gegen das autoritäre Regime stellen. Wie im Artikel von reform.news berichtet, genügt bereits ein „Like“ auf Facebook, um zu einer 15-tägigen Haftstrafe verurteilt zu werden.

Laut der belarussischen Menschenrechtsorganisation Viasna wurden im vergangenen Jahr mindestens 1.254 Menschen in politisch motivierten Strafverfahren verurteilt. Die Delikte sind vielfältig: „Beleidigung der Polizei, des Staates oder Lukaschenkos im Internet, Teilnahme an Straßenprotesten oder erfundene Anklagen wegen Extremismus und Terrorismus“, erklärt die Organisation.

Die Haftbedingungen in Belarus sind laut Viasna „unmenschlich“. Die Rede ist von unzureichender medizinischer Versorgung und willkürlichen Disziplinarmaßnahmen wie Isolationshaft. 

Staatsanwaltschaft stellt Ermittlungen ein

Am 20. Dezember 2024 kommt schließlich die ernüchternde Antwort der Staatsanwaltschaft Leipzig: Die Ermittlungen werden eingestellt. Menschenhandel liege nicht vor, heißt es als Begründung. Und Tatbestände wie Zwangsarbeit und Ausbeutung der Arbeitskraft seien in Deutschland nur verfolgbar, wenn die Tat auch im Land des Tatgeschehens strafwirksam sei.

Um gegen Dornau vorzugehen, hat Moors sich mit drei weiteren Anwaltskollegen zusammengeschlossen. Auf die Nachricht der Staatsanwaltschaft reagieren sie empört. Ihrer Meinung nach lag ein hinreichender Verdacht für die Staatsanwaltschaft vor, der Sache nachzugehen und zu ermitteln. „Es kann nicht sein, dass es nicht mal zu einer Vernehmung kommt“, sagt Moors. „Wegen jeglicher kleinster Strafanzeige werden Zeugen vernommen, aber wegen Menschenhandel nicht. Das ist doch absurd.“

Freiwillige Arbeit im Gefängnis eines Diktators?

In dem Bericht von reform.news gibt der Häftling an, dass er das Arbeitsangebot nicht hätte annehmen müssen, er habe es jedoch der Haft vorgezogen. Außerdem habe er fünf Euro pro Tag erhalten. Für die Staatsanwaltschaft sind diese Aussagen offenbar Grund genug, von einer freiwilligen Arbeit auszugehen. Moors Kollege Jan Winterhalter kritisiert dies. „In einem Zwangssystem wie in Belarus ist es nahezu ausgeschlossen, dass politische Häftlinge freiwillig Arbeit erbringen, da die Bedingungen und der Kontext solcher Systeme die Freiwilligkeit systematisch ausschließen“, sagt er. Politische Gefangene, die sich weigerten zu arbeiten, riskierten Repressionen.

Moors und seine Kollegen ließen nicht locker. Sie beantragten Akteneinsicht und legten sogar eine Aufsichtsbeschwerde bei der Staatsanwaltschaft Leipzig ein. Doch beide Anträge wurden abgelehnt. In der Begründung hieß es, es sei nicht von Zwangsarbeit oder Menschenhandel auszugehen.

Verstoß gegen internationale Rechte

„Wir betrachten Zwangs- und Niedriglohnarbeit politischer Gefangener als Verstoß gegen internationale Verpflichtungen“, heißt es seitens der Menschenrechtsorganisation Viasna. In Belarus wird Arbeitsverweigerung mit Disziplinarstrafen bis hin zu Isolationshaft geahndet. Das zeigt eine weitere Studie der Menschenrechtsaktivist:innen. Darin wurden 22 ehemalige Gefangene aus neun Strafkolonien interviewt. Das Ergebnis: Die Gefängnisarbeit in Belarus ist systematische Zwangsarbeit und wirtschaftliche Ausbeutung unter entwürdigenden Bedingungen. Gefangene haben demnach keine Möglichkeit, Arbeit abzulehnen oder sich zu beschweren.

Sechs Arbeitstage pro Woche

Die Gefangenen müssten oft sechs Tage pro Woche arbeiten. Die Entlohnung sei extrem niedrig. Kosten für Unterkunft, Verpflegung und „freiwillige“ Abgaben würden außerdem vom Lohn abgezogen. Sicherheitsstandards würden kaum eingehalten; es fehle an Schutzkleidung, medizinischer Versorgung und Arbeitsschutzkontrolle. Iryna Shchasnaya, eine ehemalige Gefangene, berichtet in der Studie, dass manche Häftlinge zwei Wochen lang ohne Pause gearbeitet hätten.

Kseniya Lutskina, eine weitere ehemalige politische Gefangene, beschreibt in dem Bericht die Arbeitsbedingungen so: 

„In der Fabrik wurden wir von Beamten der Strafkolonie beaufsichtigt, die konsequent strengere Maßnahmen und härtere Richtlinien durchsetzten, um uns zu kontrollieren. Es ist Zwangsarbeit. Die Bedingungen, unter denen wir arbeiteten, waren bei weitem keine normalen Arbeitsbedingungen. Normale Bedingungen gibt es dort nicht. Es ist Sklavenarbeit. 

Kseniya Lutskina

EU setzt Dornaus Unternehmen auf Sanktionsliste

Im März 2025 trifft die EU-Kommission eine für Moors und seine Kollegen überraschende Entscheidung: Sie setzt das Unternehmen von Dornau auf die Sanktionsliste. Damit könnte die Kommission die Vermögenswerte des Unternehmens einfrieren. In der Begründung wird Dornau namentlich als Eigentümer von Zybulka Bel genannt. Der Einsatz von Zwangsarbeiter:innen erfolge „unter unmenschlichen Bedingungen” und in Abstimmung mit den belarussischen Behörden. „Zybulka Bel LLC ist daher für schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen und Repressionen gegen die demokratische Opposition in Belarus verantwortlich.“

Für Moors und seine Kollegen ist das eine Bestätigung: Dornau verstößt gegen geltendes Recht. Umso dringlicher wird für das Juristenkollektiv die Frage, warum die sächsische Staatsanwaltschaft nicht weiter ermittelt hat.

Staatsanwaltschaft: Dornau nicht verantwortlich für sein Unternehmen

Ende 2025 erhält Moors Post von der Staatsanwaltschaft: Dornau sei nicht verantwortlich für sein Unternehmen und daher nicht strafrechtlich verfolgbar. Für weitere Ermittlungen sei sie nicht zuständig, heißt es darin. 

Moors sieht das anders: Als Eigentümer verfüge Dornau über die wirtschaftliche und strukturelle Kontrolle, um Abläufe zu gestalten, Personalentscheidungen zu beeinflussen und die grundlegende Unternehmenspolitik zu bestimmen. „Wer diese Macht innehat, trägt zugleich die Pflicht, sicherzustellen, dass innerhalb des Unternehmens keine Straftaten begangen werden“, stellt er klar. „Und wer wirtschaftlich von einem Betrieb profitiert, der mutmaßlich Menschenrechtsverletzungen begeht, kann sich nicht darauf zurückziehen, lediglich passiver Anteilseigner zu sein.“

Schutzlücke für Unternehmer und Politiker

Moors und seine Kollegen haben nun Anzeige beim Internationalen Strafgerichtshof erstattet. Nachdem Belarus die Ermittlungen verweigert und Deutschland nicht ausreichend ermittelt habe, sei dies der nächste Schritt. Den Juristen geht es dabei eigenen Aussagen zufolge nicht um eine persönliche Fehde mit Dornau, sondern um eine Signalwirkung, die über diesen Fall hinausgeht.

Winterhalter kritisiert: „Ein Einstellungsbescheid sendet ein falsches Signal: Unternehmer:innen könnten systematische Menschenrechtsverletzungen ignorieren oder gar fördern, ohne Konsequenzen befürchten zu müssen.“ Er appelliert auch an die Verantwortung von Politiker:innen, die ihre Macht zu wirtschaftlichen Vorteilen ausnutzen. 

„Politische Akteure genießen oft eine besondere Position, die ihnen Zugang zu Ressourcen und Netzwerken verschafft“, sagt er. „Dies kann dazu führen, dass sie sich ihrer Verantwortung für Mitarbeitende entziehen können, insbesondere wenn internationale Kontrollmechanismen fehlen.“

Keine Reaktion von Dornau und seiner Partei

Jörg Dornau selbst schweigt bislang zu den Vorwürfen. Auf die Bitte um eine Stellungnahme hat KATAPULT Sachsen keine Antwort erhalten. Auch Unterlassungsklagen blieben bislang aus. Moors deutet dies als indirektes Schuldbekenntnis. Doch was bedeutet es für seine Rolle als Landtagsabgeordneter, von der EU sanktioniert und der Zwangsarbeit bezichtigt zu werden? Auch von der AfD-Fraktion im Sächsischen Landtag haben wir keine Antwort erhalten. Gegenüber der ZEIT erwähnte ein Sprecher keinerlei mandatsbezogene Konsequenzen. Dornau bleibt also vorerst im Landtag, während die politisch Gefangenen weiterhin auf seiner Zwiebelfarm im autoritären Belarus arbeiten.

Anmerkung: Der Redaktionsschluss für den Artikel war der 9. Februar. Alle weiteren Entwicklungen konnten in der Recherche nicht berücksichtigt werden.

Autor:in

  • Redakteurin

    Aufgewachsen in Bayern, vor 10 Jahren zum Studieren in den wilden Osten (Chemnitz) gezogen und will Sachsen seitdem nicht mehr verlassen.

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