Kein Ticket, 60 Euro Strafe, nicht bezahlt und ab ins Gefängnis. Ohne je vor einem Richter gestanden zu haben. Klingt ziemlich absurd, ist aber Realität in Deutschland. Jedes Jahr wandern tausende Menschen wegen Fahrens ohne Ticket hinter Gitter. Doch es gibt eine Initiative, die das ändern will.
„All diese Menschen kommen letztendlich wegen ihrer Armut in Haft“, erklärt Leonard Ihßen, Pressesprecher des Freiheitsfonds. Die NGO kauft Menschen aus dem Gefängnis frei, konkret jene, die wegen Fahrens ohne Ticket eine Geldstrafe bekommen haben und diese nicht bezahlen können.
Entstanden ist das Projekt aus einer journalistischen Recherche. Ein Team von FragDenStaat untersuchte gemeinsam mit dem Neo Magazin Royale die überzogenen Haftstrafen fürs Schwarzfahren. Im Zuge der Recherche wurde klar: Das Problem ist viel skandalöser als zuerst angenommen. In der Realität zeichnet sich durch die Ersatzfreiheitsstrafen ein Bild von Klassenjustiz und systematischer Armutsbestrafung.

Wie der Freikauf abläuft
Der typische Ablauf ist dabei denkbar unspektakulär. Die meisten Anfragen erreichen den Freiheitsfonds über Gefängnismitarbeitende, die sich melden, sobald wieder jemand wegen einer unbezahlten Fahrscheinstrafe einsitzt. Sie schicken die Haftunterlagen, das Team prüft den Fall, berechnet die Summe aus Tagessatz und verbleibender Haftzeit und überweist das Geld an die Zahlstelle der JVA. In seltenen Fällen steht der Freiheitsfonds auch mal selbst vor dem Knast. „Manchmal machen wir auch Gefängnisbesuche. Da stehen wir dann tatsächlich mit einem Geldkoffer vor dem Gefängnis und legen das Geld dort auf den Tisch der Zahlstelle. Daraufhin kommen die betroffenen Inhaftierten direkt raus, denn sobald das Geld dort eingeht, entfällt der Haftgrund“, schildert Ihßen.

Die Fälle in Sachsen
In Sachsen hat der Freiheitsfonds bisher 46 Menschen freigekauft. Die meisten davon in Leipzig und Dresden. „Wir konnten auf diesem Weg 3.454 Hafttage verhindern. Das sind mehr als neun Jahre. Dem Land hat das Ganze 690.800 Euro Steuergeld gespart. Denn jeder Tag Haft kostet im Schnitt 200 Euro“, erklärt Ihßen.
Erst Mitte August erreichte die Initiative erneut ein Fall aus Leipzig. Ein 60-jähriger ist dort wegen einer ausstehenden Zahlung von 720 Euro zu insgesamt 45 Tagen Haft verurteilt worden. Der Straftatbestand: „Erschleichen von Leistungen“. Dieser Kategorie wird das Fahren ohne gültige Fahrkarte in Deutschland zugerechnet.
Weil der Mann die daraus resultierende Geldstrafe von 720 Euro nicht aufbringen konnte, sitzt er nun stattdessen im Gefängnis. Für den Freiheitsfonds ließe sich der Rest seiner Haft freikaufen, es sind aktuell noch rund 44 Tage. Bei einem Tagessatz von 16 Euro, der Freikaufspreis liegt beim Doppelten des ursprünglichen Tagessatzes, liegt dieser bei etwa 704 Euro. Für Sachsen ist die Rechnung ungleich teurer: Den Freistaat würden diese 45 Tage rund 9.000 Euro kosten, also etwa das Zwölffache des ursprünglichen Strafmaßes.
Besonders befremdlich: Die Ticketkosten, um die es dabei geht, belaufen sich zumeist noch nicht mal auf 15 Euro. „In der Regel stellen Verkehrsbetriebe nach dem dritten Mal Fahren ohne Ticket Strafantrag. Bei 4 Euro Einzelfahrpreis sind das 12 Euro“, so Ihßen.
Ein deutsches Kuriosum
In den meisten europäischen Ländern wären solche Fälle schlicht undenkbar. Das Fahren ohne Ticket wird dort meist als Ordnungswidrigkeit gewertet. Nicht so in Deutschland: Hier wird es strafrechtlich behandelt als Vergehen nach § 265a StGB, also dem sogenannten Erschleichen von Leistungen.
Wer also auf deutschem Boden mehrmals im ÖPNV ohne Fahrschein erwischt wird, bekommt ein Strafverfahren. Die Zahlen sind diesbezüglich alarmierend: In den Jahren 2023 und 2024 wurden jeweils über 140.000„Straftaten“ nach § 265a StGB erfasst. Wer die verhängte Geldstrafe anschließend nicht zahlen kann, landet in Ersatzhaft. Schätzungen zufolge landen genau deshalb jährlich rund 7.000 bis 9.000 Menschen bundesweit ins Gefängnis.

Eine Haftstrafe kostet alles
Wie das aussehen kann, zeigt der Fall eines Mannes aus Hessen, den der Freiheitsfonds vor Kurzem per Brief erreichte. Fünf Jahre lang war er obdachlos, bevor er endlich wieder eine eigene Wohnung fand. An seiner Seite: ein Hund, der ihn durch diese Zeit begleitet hatte. Nun sollte er rund 100 Tage seine Ersatzfreiheitsstrafe absitzen. Mit der Konsequenz, dass er sowohl die Wohnung als auch den Hund verlieren könnte.
Dass die deutsche Klassenjustiz noch nicht einmal vor äußerster sozialer Prekarität Halt macht, zeigen solche Fälle eindrücklich. Genau hier setzt die Arbeit des Freiheitsfonds an: „Wir greifen dort ein, wo der Rechtstaat versagt“, sagt Ihßen.
Doch es gibt auch Lichtblicke. 14 deutsche Städte, darunter Köln und Düsseldorf, verzichten inzwischen komplett auf Strafanträge für das Fahren ohne Ticket. Ausgerechnet NRW, einst Hochburg der Ersatzfreiheitsstrafen, zeigt damit: Es geht auch anders.
