Gefangene haben ein Recht auf eine Gesundheitsversorgung, die genauso gut ist wie die gesetzlich Versicherter. Das schreibt das Gesetz vor. Wie viel der Freistaat Sachsen dafür tatsächlich ausgibt, wollte das Justizministerium lange nicht verraten. Die Zahlen, die am Ende doch kamen, zeigen: Für Gesundheit bleibt in sächsischen Gefängnissen oft nur ein Bruchteil dessen, was Krankenkassen für ihre Versicherten ausgeben.
Wer gesetzlich krankenversichert ist, hat Anspruch auf eine bestimmte Behandlungsqualität. Für Gefangene in Sachsen gilt dasselbe Versprechen. Doch sie sind nicht krankenversichert – für ihre Behandlung kommt der Freistaat auf.
Das Äquivalenzprinzip
Ein Gesetz legt fest: Gefangene müssen medizinisch genauso gut versorgt werden wie Menschen mit gesetzlicher Krankenversicherung draußen. Verankert ist dieses sogenannte Äquivalenzprinzip in Paragraf 63 des Sächsischen Strafvollzugsgesetzes. Betroffen sind nicht wenige: 2024 saßen im Jahresdurchschnitt rund 2.865 Menschen gleichzeitig in sächsischen Gefängnissen ein, verteilt auf zehn Anstalten von Bautzen bis Zwickau. Für sie alle gilt das Versprechen des Äquivalenzprinzips – ob es eingehalten wird, ist schwer zu prüfen, auch weil das zuständige Ministerium keine Zahlen dazu vorlegt.
Mehr Bedarf, weniger Geld
Dass die Kosten in Gefängnissen niedriger sind als draußen, widerspricht dem, was über die Gesundheit von Gefangenen bekannt ist. Nahezu jede Krankheit ist unter ihnen häufiger als in der Allgemeinbevölkerung – Suchterkrankungen und psychische Störungen ebenso wie unmittelbar körperliche Leiden. Beim Zahnstatus zeigt eine Untersuchung von 263 Patientenakten aus einer bayerischen JVA ein wiederkehrendes Muster: schlechte Mundhygiene, kaputte Zähne schon in jungen Jahren – typisch für Menschen, die selten oder nie zum Zahnarzt gehen, oft verstärkt durch Drogenkonsum vor der Haft.
Noch drastischer sind die Zahlen bei Hepatitis C: Laut Deutschem Ärzteblatt sind Gefangene in Deutschland 48- bis 69-mal häufiger mit dem Virus infiziert als Nicht-Gefangene. Das hessische Justizministerium schätzt, dass mindestens jede:r zehnte Gefangene chronisch infiziert ist. Die Behandlung kostet um die 30.000 Euro und dauert acht bis zwölf Wochen. Doch ob sie im Vollzug überhaupt begonnen wird, hängt nach Angaben von Manuel Matzke von der Gefangenengewerkschaft GG/BO in der Praxis mitunter davon ab, wie viel Haftzeit noch bleibt – bei unter sechs Monaten gilt sie manchen Anstalten offenbar als zu teuer.
Krankenkassen berechnen fast den doppelten Satz
Das Ministerium behauptet, eine eigene Zahl für Gesundheitskosten pro Kopf lasse sich nicht ermitteln – das widerlegt die eigene Vergangenheit des Hauses. Aus einer anderen Kleinen Anfrage von Juliane Nagel (Drs. 7/731, 2020) lässt sich für das Jahr 2019 eine vergleichbare Zahl errechnen: 1.638 Euro pro Gefangenem und Jahr, umgerechnet 4,49 Euro am Tag. Die gesetzlichen Krankenkassen gaben im selben Jahr bundesweit rund 8,95 Euro pro Kopf und Tag aus – gut das Doppelte. Schon 2019 lag Sachsen also klar unter dem GKV-Schnitt.
Die Folgen zeigen sich konkret: Zwischen 2015 und 2019 gab es in sächsischen Gefängnissen laut GG/BO mindestens 34 Todesfälle. Besondere Sorge bereitete der Organisation 2019 die JVA Zeithain: Nach einem Todesfall im Jahresverlauf kam es dort Ende Oktober, Ende Dezember und Mitte Januar zu einer Häufung weiterer Todesfälle. Nach unbestätigten Informationen der GG/BO soll sich zudem mindestens zweimal ein Gefangener in der Anstalt den Mund zugenäht haben – von der Organisation als Protestform gewertet, wogegen genau, ist nicht dokumentiert.
Dass es auch anders geht, zeigt Schleswig-Holstein. Dort orientiert man sich nach Angaben des zuständigen Ministeriums an den durchschnittlichen Gesundheitskosten pro Kopf und nimmt das Monitoring von Krankheiten ernst.
KATAPULT Sachsen hatte im Juni 2026 beim Sächsischen Justizministerium nachgefragt, wie viel der Freistaat für die Gesundheit von Gefangenen ausgibt und um eine Aufschlüsselung nach Gefängnis gebeten. Erst nach drei Wochen und zweimaligem Nachhaken kam eine Antwort. Statt der Gesundheitskosten lieferte das Ministerium aber die kompletten Betriebskosten der Gefängnisse: Wachpersonal, Verwaltung, alles. Eine gesonderte Erfassung der Gesundheitskosten gebe es schlicht nicht, hieß es zur Begründung.
Fünf Euro reichen für den ganzen Betrieb in Görlitz
Die gesetzlichen Krankenkassen gaben 2023 pro Kopf im Schnitt 10,65 Euro am Tag allein für Behandlungen und Medikamente aus. Für 2024 lässt sich aus amtlichen Zahlen ein Wert von 11,49 Euro berechnen.
Die kompletten Betriebskosten sächsischer Gefängnisse lagen 2024 bei durchschnittlich 13,37 Euro pro Gefangenem und Tag – für den gesamten Betrieb inklusive der Gesundheitskosten. In einigen Häusern ist dieser Wert deutlich niedriger: In Görlitz kostete der gesamte Betrieb pro Gefangenem nur 4,88 Euro am Tag, in Regis-Breitingen 7,51 Euro, in Waldheim 8,42 Euro.
Wenn schon die kompletten Betriebskosten mancher Gefängnisse kaum über dem liegen, was Krankenkassen allein für Behandlungen und Medikamente ausgeben, muss der Anteil, der tatsächlich für Gesundheit übrig bleibt, äußerst gering sein.
Draußen haben wir zehn Euro, im Knast fünf – inklusive Personal. Da frage ich mich: Was ist los?
Manuel Matzke, GG/BO
Der Strafgedanke ist stark
Manuel Matzke kennt die Situation aus der Praxis. Die GG/BO vertritt bundesweit die Interessen von Gefangenen und berät Betroffene auch zu Fragen der Gesundheitsversorgung. Wird ein gesundheitliches Problem in der Haft nicht behandelt, verschiebe sich das Problem nur zeitlich: Nach der Entlassung landen die Betroffenen im System der Krankenkassen – und die Solidargemeinschaft trägt die Folgekosten. Auch deshalb fordert die GG/BO, Gefangene direkt in die gesetzliche Krankenversicherung aufzunehmen.
Die Wartezeiten für medizinische Behandlungen im Gefängnis können erheblich länger sein als in Freiheit.
Manuel Matzke, GG/BO
Die Seniorenstation der JVA Waldheim, wo besonders viele alte und kranke Gefangene untergebracht sind, ist nach Matzkes Angaben regelmäßig voll ausgelastet – mit demselben knappen Personal- und Kostenrahmen wie in Normalstationen. In einem anderen Fall, den die GG/BO dokumentiert hat, wurde in Waldheim eine Ellenbogenverletzung eines Gefangenen zunächst nicht behandelt, obwohl eine Operation nötig gewesen wäre. Erst nach der Verlegung nach Dresden erfolgte die Behandlung.
Matzke sieht ein grundsätzliches Problem darin, wie Gesundheit in der Haft finanziert wird. Selbst kleine Erhöhungen des Gesundheitsbudgets im Landeshaushalt für Gefangene seien schwer durchzusetzen – und selbst wenn es einmal gelinge, blieben die Zuwächse gemessen am tatsächlichen Bedarf minimal.
Ärzt:innen machen bei Abrechnung in JVA Minus
Wie oft Behandlungen ausgefallen sind, weil sich kein Arzt fand, wollte das Ministerium nicht ermitteln. Der Aufwand sei unzumutbar: Dafür müssten mehr als 14.000 Gefangenenakten von Hand durchgesehen werden, was geschätzte 7.000 Arbeitsstunden bedeute. Eine andere Frage beantwortete es später doch: Weil Gefangene nicht gesetzlich krankenversichert sind, rechnen externe Ärzt:innen ihre Behandlung nach der privaten Gebührenordnung ab. Dabei dürfen sie aber nur den niedrigsten zulässigen Satz berechnen, ohne jeden Aufschlag – anders als sonst bei dieser Abrechnungsart üblich. Begründung des Ministeriums: die Verwaltung sei zur Sparsamkeit angehalten.
Dass das für Ärzt:innen wenig attraktiv ist, räumt das Ministerium selbst ein – schiebt die Schuld aber auf den Bund, weil die zugrundeliegenden Gebührensätze seit 1996 nicht mehr angepasst wurden.
Wie unterschiedlich das Ministerium reagiert, je nachdem, wer fragt, zeigt sich auch bei einer parlamentarischen Anfrage:Das Ministerium wollte gegenüber der Redaktion von KATAPULT Sachsen keine Durchschnittswerte bestimmter Personalkosten nennen – zu lückenhaft sei die Datenlage für zwei Anstalten, hieß es. Im Landtag lieferte die Behörde genau diesen Durchschnittswerte. Die Landtagsabgeordnete Juliane Nagel (Die Linke) hatte fast dieselben Fragen gestellt wie die Redaktion.
Die GG/BO fordert deshalb seit Jahren, bislang unbeachtet, eine bundesweit einheitliche Kennzahl für Gesundheitskosten im Strafvollzug. Eine solche Kennzahl würde nicht nur einen Vergleich mit anderen Bundesländern ermöglichen, sondern auch sichtbar machen, wie viel tatsächlich bei den Gefangenen ankommt – statt in einer Gesamtsumme aus Wachpersonal, Verwaltung und Gebäudebetrieb zu verschwinden. Solange diese Zahl fehlt, bleibt auch eine demokratische Kontrolle darüber, ob Sachsen sein eigenes Gesetz einhält, unmöglich.
Marco Brás dos Santos ist freier Journalist aus Leipzig. Er schreibt über Grund- und Freiheitsrechte — mit Schwerpunkt auf Innerer Sicherheit, Polizei und Überwachungstechnologie.
