Rechtsextremist darf in Sachsens Gerichten sein Referendariat machen
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Rechtsextremist darf in Sachsens Gerichten Referendariat machen

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Wegen seiner Verbindungen in die rechte Szene wurde John Hoewer das juristische Referendariat bislang verweigert. Das Oberverwaltungsgericht in Bautzen entschied nun anders: Solange er nicht straffällig sei, gebe es keinen Grund, ihn als Bewerber abzulehnen.

John Hoewer ist Autor und schon einige Jahre in der rechten Szene aktiv.  Seit mindestens 2017 war er Teil der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt. Anschließend arbeitete er für die AfD im Bundestag.

Er war Mitglied der inzwischen aufgelösten Nachwuchsorganisation der AfD – der „Jungen Alternative“. Außerdem war er als Vorstand im mittlerweile als gesichert rechtsextremistisch eingestuften Bürgervereins „Ein Prozent“ aktiv.  Noch immer publiziert er Bücher im Verlag „Jungeuropa“, der dem „Vorsitzenden von „Ein Prozent“ gehört. Laut Medienberichten wurde Hoewer auch beim Kampfsporttraining mit Neonazis der früheren NPD gesehen.1

Die Liste der Verbindungen ist lang – und reicht für die meisten Gerichte, bei denen Hoewer sich für das Referendariat bewarb, aus, um ihm eine Absage zu erteilen.

 John Hoewer..
.. verfasst Bücher und Text mit rechter Gesinnung
… war Vorstand im mittlerweile als rechtsextremistisch eingestuften Verein „Ein Prozent“
… war Mitglied der Jungen Alternative
… war seit mindestens 2017 bei der AfD-Landtagsfraktion in Sachsen-Anhalt

Richter fordern Bekenntnis zur Demokratie

Das Verwaltungsgericht in Koblenz urteilte im Juni 2025 gegen ihn:  Der Staat müsse niemanden als Rechtsreferendar in seine Reihen aufnehmen. der die Verfassung bekämpfte. Rechtsreferendare müssten sich durch „ihr gesamtes Verhalten zu der freiheitlich-demokratischen Grundordnung bekennen“.2

Besonders umstritten war hierbei die Begründung: Die Koblenzer Richter nutzten einen Roman von Hoewer als zentrales Argument in ihrer Entscheidung. In dem Werk würden insbesondere schwarze Menschen durchgehend pauschal abgewertet. So schrieb Hoewer unter anderem, „Affenjungen“ oder „Schimpansen“ sollten keine deutsche Staatsbürgerschaft erhalten. Das Gericht kommentierte dazu: „Die Aussagen sprechen für sich.“

Es war der erste bekannte Fall, in dem ein Gericht eine fiktionale Erzählung maßgeblich zur Beurteilung der Verfassungstreue nutzte. Das Urteil löste eine breite Debatte über die Grenzen der Kunstfreiheit aus.3

Ablehnung nur bei Strafbarkeit

Doch auch in Sachsen war Hoewer bereits zwei Mal gescheitert. Im Februar wurde er vom Oberlandesgericht Dresden wegen Nichteignung abgelehnt. Grund war sein lang andauerndes Engagement in der rechtsextremen Szene. Im Juli bewarb er sich erneut, scheiterte aber wieder. Das Verwaltungsgericht hielt die Begründung des Oberlandesgerichts für stichhaltig und die Ablehnung für zulässig.4

Anders sah es Anfang November das Oberverwaltungsgericht in Bautzen. Hoewers Antrag auf ein Referendariat wurde angenommen. Verfassungsfeindliche Tendenzen seien laut der Richter in Sachsen kein ausreichender Grund für den Staat, einen Bewerber für den juristischen Vorbereitungsdienst abzulehnen. Entscheidend sei nur eine strafbare Handlung – und die liege bei Hoewer nicht vor.5

Das Oberlandesgericht Dresden muss ihn nun unter Auflagen zulassen. Wo er genau eingesetzt wird, ist noch unklar. Die Auflagen sollen verhindern, dass der Ablauf in der Justiz gestört wird. Was sie konkret beinhalten, steht ebenfalls noch nicht fest.

  1. Wienand, Lars: Gericht muss Rechtsextremist John Hoewer für Jura-Ausbildung aufnehmen, auf: t-online.de (07.11.2025). ↩︎
  2. Verwaltungsgericht Koblenz (5. Kammer): Beschluss – Az. 5 L 416/25 KO vom 09.05.2025, „wegen Übernahme in den juristischen Vorbereitungsdienst“, auf: vgko.justiz.rlp.de. ↩︎
  3. Schniederjann, Nils: Rechtsreferendariat verwehrt, auch wegen eines Romans, auf: deutschlandfunkkultur.de (12.06.2025).
    ↩︎
  4. Wienand, Lars: „Gericht muss Rechtsextremist John Hoewer für Jura-Ausbildung aufnehmen“, auf : t-online.de (07.11.2025). ↩︎
  5. Sächsisches Oberverwaltungsgericht: Beschluss – Az. 2 B 267/25 vom 06.11.2025, auf: justiz.sachsen.de. ↩︎

Autor:in

  • Redakteurin

    Aufgewachsen in Bayern, vor 10 Jahren zum Studieren in den wilden Osten (Chemnitz) gezogen und will Sachsen seitdem nicht mehr verlassen.

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